1.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 279/9
Rechtsmittel, eingelegt am 8. April 2016 von der Agriconsulting Europe SA gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 28. Januar 2016 in der Rechtssache T-570/13, Agriconsulting Europe SA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-198/16 P)
(2016/C 279/14)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Agriconsulting Europe SA (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Sciaudone)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
das angefochtene Urteil aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht zur Entscheidung in der Sache unter Berücksichtigung der Hinweise des Gerichtshofs zurückzuverweisen;
—
der Kommission die Kosten dieses Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens T-570/13 aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
1.
Hinsichtlich der Vergabekriterien Nrn. 1 und 2: Verzerrung und Verfälschung der von der Rechtsmittelführerin vorgebrachten Argumente; Verstoß gegen den Grundsatz des Schadenersatzes in Bezug auf seinen Anwendungsbereich.
2.
Hinsichtlich des Begriffs des ungewöhnlich niedrigen Angebots: Verzerrung der Bewertungen des Bewertungsausschusses und Verstoß gegen die Pflicht zur Begründung der Urteile; Verzerrung der Verfahrensakten und Widersprüchlichkeit der Begründung, indem das Gericht seine eigene Begründung an die Stelle der Begründung des Bewertungsausschusses gesetzt habe.
3.
Verfälschung und Verzerrung der Klage und der Beweiselemente in Bezug auf das Angebot für die zusätzlichen Aufgaben; unrichtige Auslegung der Parameter hinsichtlich des Begriffs des ungewöhnlich niedrigen Angebots sowie der Rechte der Parteien im Verfahren zur Prüfung, ob ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorliegt; Verstoß gegen die Ausschreibungsregeln; Verfälschung und Verzerrung der Beweiselemente der Rechtsmittelführerin.
4.
Unzutreffende Auslegung im Zusammenhang mit der Frage, ob ein tatsächlicher und sicherer Schaden vorliegt, der zu ersetzen ist.