11.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 251/9
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 20. April 2016 – Casertana Costruzioni Srl/Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti - Provveditorato Interregionale per le opere pubbliche della Campania e del Molise, Azienda Regionale Campana per la Difesa del Suolo – A.R.CA.DI.S.
(Rechtssache C-223/16)
(2016/C 251/12)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungsklägerin: Casertana Costruzioni Srl
Berufungsbeklagte: Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti — Provveditorato Interregionale per le opere pubbliche della Campania e del Molise, Azienda Regionale Campana per la Difesa del Suolo – A.R.CA.DI.S.
Vorlagefrage
Stehen die Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG (1) in der Form, wie sie durch Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU (2) ersetzt wurden, einer nationalen Regelung entgegen, die für den Wirtschaftsteilnehmer, d. h. für das Unternehmen, das an der Ausschreibung teilnimmt, die Möglichkeit ausschließt, anstelle des ursprünglich in Anspruch genommenen „Hilfsunternehmens“, das die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr oder nur mehr in eingeschränktem Maße erfüllt, ein anderes Unternehmen anzugeben, oder in dem Sinn ausgelegt werden kann, dass sie diese Möglichkeit ausschließt, und somit zum Ausschluss des Wirtschaftsteilnehmers von der Ausschreibung wegen einer Tatsache führt, die weder objektiv noch subjektiv auf ihn zurückzuführen ist?
(1) Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114).
(2) Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94, S. 65).