25.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 270/30
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Torino (Italien), eingereicht am 12. Mai 2016 — VCAST Limited/R.T.I. SpA
(Rechtssache C-265/16)
(2016/C 270/34)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale ordinario di Torino
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: VCAST Limited
Beklagte: R.T.I. SpA
Vorlagefragen
1.
Ist eine nationale Regelung, die es dem Unternehmer verbietet, für Private die Dienstleistung der Fern-Bildaufzeichnung in Form des sogenannten cloud computing von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke durch aktiven Eingriff seinerseits in die Aufzeichnung ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu erbringen, vereinbar mit dem Unionsrecht — insbesondere mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (sowie mit der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (2) und mit dem Gründungsvertrag)?
2.
Ist eine nationale Regelung, die es dem Unternehmer gestattet, für Private die Dienstleistung der Fern-Bildaufzeichnung in Form des sogenannten cloud computing von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke zu erbringen, auch wenn dies einen aktiven Eingriff seinerseits in die Aufzeichnung, wiederum ohne Zustimmung des Rechtsinhabers, gegen einen pauschalen Ausgleich zugunsten des Rechtsinhabers bedeutet, der im Wesentlichen einem Zwangslizenzsystem unterliegt mit dem [Unionsrecht] — insbesondere mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (sowie mit der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt und mit dem Gründungsvertrag), vereinbar?
(1) ABl. 2001, L 167, S. 10.
(2) Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (ABl. 2000, L 178, S. 1).