19.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 343/22
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 13. Mai 2016 — flightright GmbH gegen Air Nostrum, Líneas Aéreas del Mediterráneo SA
(Rechtssache C-274/16)
(2016/C 343/33)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: flightright GmbH
Beklagte: Air Nostrum, Líneas Aéreas del Mediterráneo SA
Vorlagefrage
Ist bei einer Personenbeförderung auf einer aus zwei Flügen bestehenden Flugverbindung ohne nennenswerten Aufenthalt auf dem Umsteigeflughafen der Ankunftsort der zweiten Teilstrecke als Erfüllungsort gemäß Art. 7 Nr. 1 a) VO (EG) 1215/2012 (1) anzusehen, wenn sich die Klage gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen der ersten Teilstrecke richtet, auf dem sich die Unregelmäßigkeit ereignet hat und die Beförderung auf der zweiten Teilstrecke von einem anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird?
(1) Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. L 351, S. 1.