16.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 296/19
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 23. Mai 2016 — Slowakische Republik gegen Achmea BV
(Rechtssache C-284/16)
(2016/C 296/25)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Antragstellerin: Slowakische Republik
Antragsgegnerin: Achmea BV
Vorlagefragen
1.
Steht Art. 344 AEUV der Anwendung einer Regelung in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Union (einem sogenannten unionsinternen BIT) entgegen, nach der ein Investor eines Vertragsstaats bei einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Vertragsstaat gegen Letzteren ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten darf, wenn das Investitionsschutzabkommen vor dem Beitritt eines der Vertragsstaaten zur Union abgeschlossen worden ist, das Schiedsgerichtsverfahren aber erst danach eingeleitet werden soll?
Falls Frage 1 zu verneinen ist:
2.
Steht Art. 267 AEUV der Anwendung einer solchen Regelung entgegen?
Falls die Fragen 1 und 2 zu verneinen sind:
3.
Steht Art. 18 Abs. 1 AEUV unter den in Frage 1 beschriebenen Umständen der Anwendung einer solchen Regelung entgegen?
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