16.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 296/21
Vorabentscheidungsersuchen der Kúria (Ungarn), eingereicht am 2. Juni 2016 — József Lingurár/Miniszterelnökséget vezető miniszter
(Rechtssache C-315/16)
(2016/C 296/28)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Kúria
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger und Revisionsbeschwerdeführer: József Lingurár
Beklagter und Revisionsbeschwerdegegner: Miniszterelnökséget vezető miniszter
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 42 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (1) des Rates (im Folgenden: EG-Verordnung) — auch unter Berücksichtigung ihres Art. 46 — dahin auszulegen, dass er Privateigentümer nicht vollständig von Beihilfen für die nachhaltige Nutzung forstwirtschaftlicher Flächen ausschließt, wenn sich das Grundstück teilweise auch in staatlichem Eigentum befindet?
2.
Sofern die Beihilfe nicht vollständig ausgeschlossen ist, kann Art. 46 der EG-Verordnung dahin ausgelegt werden, dass in Bezug auf ein bestimmtes — teilweise in staatlichem Eigentum befindliches — Grundstück dem privaten Forstbetrieb oder dem privaten Eigentümer die Beihilfe entsprechend seines Eigentumsanteils zusteht?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 277, S. 1).