19.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 343/28
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Milano (Italien), eingereicht am 22. Juni 2016 — Sacko Moussa/Commissione Territoriale per il riconoscimento della Protezione internazionale di Milano
(Rechtssache C-348/16)
(2016/C 343/40)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Milano
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Sacko Moussa
Beklagte: Commissione Territoriale per il riconoscimento della Protezione internazionale di Milano
Vorlagefrage
Ist die Richtlinie 2013/32/EU (1) (insbesondere Art. 12, 14, 31, 46) dahin auszulegen, dass sie ein Verfahren wie das italienische (Art. 19 Abs. 9 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 150/2011) zulässt, in dem die Justizbehörde, die der Asylbewerber — dessen Antrag von der mit der Prüfung von Asylanträgen betrauten Verwaltungsbehörde nach umfassender Prüfung nebst Anhörung abgelehnt wurde — angerufen hat, den gerichtlichen Rechtsbehelf de plano, ohne den Antragsteller selbst erneut anhören zu müssen, zurückweisen darf, wenn der bei der Justizbehörde gestellte Antrag offensichtlich unbegründet ist und die ablehnende Entscheidung der Verwaltungsbehörde daher nicht aufgehoben werden kann?
(1) Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. L 180, S. 60).