19.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 343/33
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts München (Deutschland) eingereicht am 6. Juli 2016 — Soha Sahyouni gegen Raja Mamisch
(Rechtssache C-372/16)
(2016/C 343/45)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberlandesgericht München
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Soha Sahyouni
Beklagter: Raja Mamisch
Vorlagefragen
1.
Ist der Anwendungsbereich nach Art. 1 Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (1) des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts auch für Fälle der Privatscheidung — hier: durch einseitige Erklärung eines Ehegatten vor einem geistlichen Gerichtshof in Syrien aufgrund der Scharia — eröffnet?
2.
Falls die Frage 1 bejaht wird:
Ist bei Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 im Rahmen der Prüfung von deren Art. 10 in Fällen der Privatscheidung
(1)
abstrakt auf einen Vergleich abzustellen, wonach das gemäß Art. 8 anzuwendende Recht einen Zugang zur Ehescheidung zwar auch dem anderen Ehegatten gewährt, diese aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit aber an andere verfahrensrechtliche und materielle Voraussetzungen knüpft wie an den Zugang des einen Ehegatten,
oder
(2)
das Eingreifen der Norm davon abhängig, dass die Anwendung des abstrakt diskriminierenden ausländischen Rechts auch im Einzelfall — konkret — diskriminiert?
3.
Falls die Frage 2 (2) bejaht wird:
Ist ein Einvernehmen des diskriminierten Ehegatten mit der Ehescheidung — auch in der Form der gebilligten Entgegennahme von Ausgleichsleistungen — bereits ein Grund, die Norm nicht anzuwenden?
(1) ABl. L 343, S. 10.