24.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 392/11
Vorabentscheidungsersuchen des Areios Pagos (Griechenland), eingereicht am 4. August 2016 — Georgios Leventis, Nikolaos Vafeias/Malcon Navigation Co. Ltd, Brave Bulk Transport Ltd
(Rechtssache C-436/16)
(2016/C 392/14)
Verfahrenssprache: Griechisch
Vorlegendes Gericht
Areios Pagos
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Georgios Leventis, Nikolaos Vafeias
Kassationsbeschwerdegegnerinnen: Malcon Navigation Co. Ltd, Brave Bulk Transport Ltd
Vorlagefrage
Erfasst die nach Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (1) zwischen Gesellschaften vereinbarte Gerichtsstandsklausel, die im vorliegenden Fall in dem privatschriftlichen Vertrag zwischen der Kassationsbeschwerdegegnerin zu 1 und der Kassationsbeschwerdegegnerin zu 2 vom 14. November 2007 enthalten ist, nach dessen Art. 10 „der vorliegende Vertrag dem englischen Recht und der englischen Gerichtsbarkeit unterliegt und jegliche Rechtsstreitigkeit aufgrund dieses Vertrags und im Zusammenhang mit ihm in die ausschließlich Zuständigkeit des High Court von England und Wales fällt“, in Bezug auf die Handlungen und Unterlassungen der Organe der Kassationsbeschwerdegegnerin zu 2, die sie vertreten und ihre Haftung nach Art. 71 des griechischen Zivilgesetzbuchs begründen, auch die verantwortlichen Personen, die in Ausübung ihrer Pflichten handelten und nach Art. 71 in Verbindung mit Art. 926 des griechischen Zivilgesetzbuchs gesamtschuldnerisch mit der juristischen Person der Gesellschaft haften?
(1) Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1).