24.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 392/16
Rechtsmittel, eingelegt am 12. August 2016 von der Trenzas y Cables de Acero PSC, S.L. gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 2. Juni 2016 in den verbundenen Rechtssachen T-426/10 bis T-429/10 und T-438/12 bis T-441/12, Moreda-Riviere Trefilerias u. a./Kommission
(Rechtssache C-458/16 P)
(2016/C 392/20)
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Trenzas y Cables de Acero PSC, S.L. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. González Díaz, A. Tresandi Blanco und V. Romero Algarra)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
das Urteil des Gerichts vom 2. Juni 2016 in den Rechtssachen T-438/12 bis T-441/12 und insbesondere in der Rechtssache T-441/12, Trenzas y Cables de Acero PSC, S.L./Europäische Kommission, aufzuheben;
—
der Kommission sowohl die im vorliegenden Verfahren als auch die im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
1.
Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es den Klagegrund einer Verletzung der Verteidigungsrechte für unzulässig erklärt habe.
2.
Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es bei der Beurteilung des zweiten Antrags betreffend die fehlende Leistungsfähigkeit und folglich der Beurteilung der Zulässigkeit der Klage einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angewandt habe.
3.
Das Gericht habe einen Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung bzw. durch eine offensichtliche Verfälschung der Beweise sowie dadurch begangen, dass es gegen seine Pflicht zur unbeschränkten Nachprüfung verstoßen, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt und gegen seine Begründungspflicht verstoßen habe.
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