27.2.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 63/14
Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 23. November 2016 — Enzo Di Puma/Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (Consob)
(Rechtssache C-596/16)
(2017/C 063/20)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Corte suprema di cassazione
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Enzo Di Puma
Kassationsbeschwerdegegnerin: Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (Consob)
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass es im Fall einer rechtskräftigen Feststellung, wonach eine bestimmte Straftat nicht begangen wurde, ohne Notwendigkeit einer weiteren Beurteilung durch das nationale Gericht unzulässig ist, wegen desselben Sachverhalts ein weiteres Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen, das auf die Verhängung von Sanktionen gerichtet ist, die wegen ihrer Natur und Schwere als strafrechtlich einzustufen sind?
2.
Muss das nationale Gericht, wenn es die Wirksamkeit, die Verhältnismäßigkeit und die Abschreckungswirkung der Sanktionen beurteilt, bei der Prüfung, ob der Grundsatz ne bis in idem nach Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt ist, die in der Richtlinie 2014/57 (1) festgelegten Strafgrenzen berücksichtigen?
(1) Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie), ABl. 2014, L 173, S. 179.
Full & Egal Universal Law Academy