20.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 86/6
Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Noord-Holland (Niederlande), eingereicht am 7. Dezember 2016 — X BV/Inspecteur van de Belastingdienst/Douane, kantoor Rotterdam Rijnmond
(Rechtssache C-631/16)
(2017/C 086/08)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Rechtbank Noord-Holland
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: X BV
Beklagter: Inspecteur van de Belastingdienst/Douane, kantoor Rotterdam Rijnmond
Vorlagefragen
1.
Ist die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1647 (1) der Kommission vom 13. September 2016 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in Vietnam, die von [UNTERNEHMEN A] Ltd hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 gültig?
2.
Ist die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1731 (2) der Kommission vom 28. September 2016 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam, die von [UNTERNEHMEN I] Ltd (China) hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 gültig?
3.
Wenn die erste und/oder die zweite Frage zu verneinen ist, bedeutet dies dann, dass die entrichteten Zölle nebst Zinsen an die Klägerin zurückzuzahlen sind?
4.
Wenn die dritte Frage zu bejahen ist, wie sind diese Zinsen dann zu berechnen?
(1) Durchführungsverordnung (EU) 2016/1647 der Kommission vom 13. September 2016 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in Vietnam, die von Best Royal Co. Ltd, Lac Cuong Footwear Co., Ltd, Lac Ty Co., Ltd, Saoviet Joint Stock Company (Megastar Joint Stock Company), VMC Royal Co Ltd, Freetrend Industrial Ltd. und dem mit ihm verbundenen Unternehmen Freetrend Industrial A (Vietnam) Co, Ltd., Fulgent Sun Footwear Co., Ltd, General Shoes Ltd, Golden Star Co, Ltd, Golden Top Company Co., Ltd, Kingmaker Footwear Co. Ltd., Tripos Enterprise Inc. und Vietnam Shoe Majesty Co., Ltd hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 (ABl. 2016, L 245, S. 16).
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2016/1731 der Kommission vom 28. September 2016 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam, die von General Footwear Ltd (China), Diamond Vietnam Co Ltd und Ty Hung Footgearmex/Footwear Co. Ltd hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 (ABl. 2016, L 262, S. 4).