20.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 86/8
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 9. Dezember 2016 — Florian Hanig gegen Société Air France SA
(Rechtssache C-637/16)
(2017/C 086/10)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Florian Hanig
Beklagte: Société Air France SA
Vorlagefrage
Ist Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (1) so auszulegen, dass sich der Begriff „innergemeinschaftlich“ auch auf diejenigen Gebiete erstreckt, welche gemäß Anhang II des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sogenannte „überseeische Länder und Hoheitsgebiete“ sind, für welche lediglich das im Vierten Teil des AEUV geregelte besondere Assoziierungssystem gilt?
(1) ABl. L 46, S. 1.
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