6.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 70/10
Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 12. Dezember 2016 — Tünkers France, Tünkers Maschinenbau GmbH/Expert France
(Rechtssache C-641/16)
(2017/C 070/15)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerinnen: Tünkers France, Tünkers Maschinenbau GmbH
Kassationsbeschwerdegegnerin: Expert France
Vorlagefrage
Ist Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (1) dahin auszulegen, dass eine Haftungsklage, mit der dem Übernehmer eines im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworbenen Geschäftsbereichs vorgeworfen wird, sich zu Unrecht als Alleinvertriebshändler der vom Schuldner hergestellten Waren dargestellt zu haben, in die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts fällt, das das Insolvenzverfahren eröffnet hat?
(1) ABl. L 160, S. 1.