20.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 86/10
Vorabentscheidungsersuchen der Augstākā tiesa (Lettland), eingereicht am 19. Dezember 2016 — DW
(Rechtssache C-651/16)
(2017/C 086/13)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākā tiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: DW
Kassationsbeschwerdegegnerin: Valsts sociālās apdrošināšanas aģentūra
Vorlagefrage
Sind Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 45 Abs. 1 und 2 AEUV dahin auszulegen, dass danach eine Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende zulässig ist, nach der für die Zwecke der Festsetzung der Höhe des Mutterschaftsgelds die Monate, in denen die betreffende Person bei einem Organ der Europäischen Union gearbeitet hat und dem Gemeinsamen Fürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften angeschlossen war, nicht von dem Zwölfmonatszeitraum ausgenommen sind, der zur Ermittlung der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlage heranzuziehen ist, sondern, wenn festgestellt wird, dass die betreffende Person in diesem Zeitraum nicht in Lettland sozialversichert war, ihre Einkünfte der durchschnittlichen staatlichen Beitragsbemessungsgrundlage gleichgesetzt werden, wodurch die Höhe des gewährten Mutterschaftsgelds im Vergleich zu der möglichen Höhe der Leistung, die sie hätte beziehen können, wenn sie in dem für die Berechnung berücksichtigten Zeitraum nicht bei einem Organ der Europäischen Union gearbeitet hätte, sondern weiterhin in Lettland beschäftigt gewesen wäre, erheblich niedriger sein kann?
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