Rechtssache F-1/16: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 21. Juli 2016 — ( *1 )/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Zertifizierungsverfahren — Verfahren 2014 — Nichtaufnahme des Klägers in die Liste der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm ausgewählten Beamten — Art. 45a des Statuts)
( *1 ) Information im Rahmen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entfernt.
C3642016DE4120120160721DE0051412422
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 21. Juli 2016 — ( *1 )/Parlament
(Rechtssache F-1/16) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Beamte — Zertifizierungsverfahren — Verfahren 2014 — Nichtaufnahme des Klägers in die Liste der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm ausgewählten Beamten — Art. 45a des Statuts)“2016/C 364/51Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ( *1 ) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: D. Nessaf und M. Ecker)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, den Namen des Klägers nicht in die Liste der zur Teilnahme an dem Fortbildungsprogramm der Zertifizierungskampagne 2014 ausgewählten Beamten aufzunehmen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
( *1 ) trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Europäischen Parlaments zu tragen.
( *1 ) Information im Rahmen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entfernt.
( 1 ) ABl. C 111 vom 29.3.2016, S. 45.
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