25.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 145/38
Klage, eingereicht am 29. Januar 2016 — ZZ u. a./EAD
(Rechtssache F-6/16)
(2016/C 145/46)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. de Montigny und J.-N. Louis)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Gehaltsmitteilungen der Kläger für den Monat März 2015 und der nachfolgend erstellten Gehaltsmitteilungen, soweit darin die Entscheidung des EAD über die Herabsetzung der Zulage für die Lebensbedingungen von 15 % auf 10 % angewandt wird
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Entscheidung des Generaldirektors Verwaltung des EAD vom 23. Februar 2015 in Bezug auf sie für unanwendbar zu erklären;
—
folglich ihre Gehaltsmitteilung für März 2015 und die nachfolgend erstellten Gehaltsmitteilungen aufzuheben, soweit darin eine Zulage für die Lebensbedingungen von 10 % angewandt wird;
—
dem EAD die Kosten aufzuerlegen.
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