25.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 145/40
Klage, eingereicht am 17. Februar 2016 — ZZ u. a./Parlament
(Rechtssache F-9/16)
(2016/C 145/49)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado Garcia-Hirschfeld)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen, mit denen abgelehnt wurde, den vier Klägern die Erziehungszulage für das Jahr 2014/2015 und die folgenden Jahre zu gewähren, und Verurteilung des Beklagten, die Erziehungszulage für das Jahr 2015/2016 nebst Zinsen ab Fälligkeit gemäß Anhang VII des Statuts an die Kläger zu zahlen
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die angefochtenen Entscheidungen vom 24. April 2015 aufzuheben;
—
sofern erforderlich, die Entscheidungen des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. und 19. November 2015 aufzuheben;
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das Europäische Parlament zu verurteilen, die Erziehungszulage für das Jahr 2015/2016 nebst Zinsen ab Fälligkeit gemäß Anhang VII des Statuts an die Kläger zu zahlen;
—
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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