11.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 251/49
Klage, eingereicht am 31. März 2016 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-18/16)
(2016/C 251/56)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone und R. Sciaudone)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dass nicht davon auszugehen sei, dass der Kläger besondere Zuständigkeiten im Sinne von Art. 30 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts ausübe, die zur Zuweisung der Funktionsbezeichnung „Referatsleiter oder gleichwertige Funktion“ oder „Berater oder gleichwertige Funktion“ führten, sowie Feststellung der Rechtswidrigkeit der Mitteilung SEC (2013) 691 der Kommission vom 18. Dezember 2013, mit der die Regeln für die Zusammensetzung der Kabinette der Mitglieder der Kommission und die Sprecher geändert worden sind
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung aufzuheben, mit der sein Antrag abgelehnt wurde, bei ihm die Ausübung besonderer Zuständigkeiten festzustellen, die zur Zuweisung der Funktionsbezeichnung „Referatsleiter oder gleichwertige Funktion“ oder „Berater oder gleichwertige Funktion“ führen;
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inzident – mangels einer vollständigen und nicht diskriminierenden Umsetzung von Art. 30 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts – die Mitteilung von 2013 (und die Mitteilung von 2014, soweit sie die Mitteilung von 2013 übernimmt) aufzuheben;
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen.