17.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 383/32
Klage, eingereicht am 1. August 2016 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-20/16)
(2016/C 383/42)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: A. Żołyniak, Rechtsanwältin [radca prawny])
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD177/10-ECO2013 vom 27. Mai 2014, den Namen des Klägers nicht in die Reserveliste aufzunehmen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD177/10-ECO2013 vom 27. Mai 2014, seinen Namen nicht in die Reserveliste aufzunehmen, aufzuheben;
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die Anstellungsbehörde zu verpflichten, dem Urteil dadurch nachzukommen, dass die aufgrund des in Rede stehenden allgemeinen Auswahlverfahrens aufgestellte Reserveliste um seinen Namen ergänzt wird, wobei die Gültigkeitsdauer der Ergänzung an die Gültigkeitsdauer der Liste anzugleichen ist;
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der Beklagten die den Parteien entstandenen Kosten entsprechend der Rechtslage aufzuerlegen.
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