16.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 296/45
Klage, eingereicht am 2. Juni 2016 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-28/16)
(2016/C 296/57)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Maßnahmen zur Durchführung des Urteils in der Rechtssache F-96/13 zu erlassen, und Aufhebung der Entscheidung vom 22. Dezember 2015, die dadurch, dass der Kläger mit ihr rückwirkend von der Delegation Westjordanland und Gazastreifen in Ostjerusalem zur GD Mobilität und Verkehr, Direktion Gemeinsame Ressourcen MOVE/ENER in Brüssel umgesetzt wurde, eine die Ablehnung der Durchführung des genannten Urteils bestätigende Entscheidung darstelle
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Kommission, die Maßnahmen zur Durchführung des Urteils in der Rechtssache F-96/13 nicht zu erlassen, sowie die Entscheidung vom 22. Dezember 2015, ihn rückwirkend zum 1. Januar 2013 im dienstlichen Interesse von der Delegation der Europäischen Union im Westjordanland und im Gazastreifen (Ostjerusalem) zur Generaldirektion Mobilität und Verkehr (MOVE) in Brüssel umzusetzen — eine rein bestätigende und bereits seit fast drei Jahren durchgeführte Entscheidung –, aufzuheben;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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