16.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 296/48
Klage, eingereicht am 27. Juni 2016 — ZZ/Gerichtshof
(Rechtssache F-33/16)
(2016/C 296/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tymen)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger am Ende seiner Probezeit zu entlassen, und Antrag auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der entstanden sein soll
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung vom 17. Juli 2015 über seine Entlassung aufzuheben;
—
die Entscheidung vom 16. März 2016, mit der die Beschwerde vom 16. Oktober 2015 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
den Beklagten zum Ersatz des ihm entstandenen materiellen Schadens zu verurteilen;
—
den Beklagten zu verurteilen, einen nach billigem Ermessen auf 60 000 Euro veranschlagten Betrag als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen;
—
dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.
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