12.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 335/54
Klage, eingereicht am 29. Juli 2016 — ZZ/EIB
(Rechtssache F-37/16)
(2016/C 335/71)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Maréchal)
Beklagte: Europäische Investitionsbank (EIB)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die im Rahmen des wegen angeblicher sexueller Belästigung eingeleiteten Untersuchungsverfahrens betreffend die Achtung der Würde der Person am Arbeitsplatz erlassen wurde und mit der die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen und es abgelehnt wurde, ihren immateriellen Schaden und ihre Behandlungskosten zu ersetzen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung vom 16. Oktober 2015, die im Rahmen des Untersuchungsverfahrens betreffend die Achtung der Würde der Person am Arbeitsplatz erlassen wurde, das auf ihr Betreiben hin am 20. Mai 2015 gegen ihren Vorgesetzten eingeleitet und vom Untersuchungsausschuss geprüft worden war, aufzuheben und den Bericht des Untersuchungsausschusses vom 14. September 2015 über ihren Antrag betreffend die Achtung der Würde der Person am Arbeitsplatz, in dem ihre Beschwerde zurückgewiesen wurde und ungeeignete Empfehlungen enthalten waren, für nichtig zu erklären und zu bereinigen;
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die ihr infolge des erlittenen Schadens entstandenen Behandlungskosten i) in Höhe von bis dato 977 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) und ii) in Höhe von vorläufig 5 850 Euro für künftige Behandlungskosten zu ersetzen;
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den ihr entstandenen immateriellen Schaden in Höhe von 20 000 Euro zu ersetzen;
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.