10.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 371/29
Klage, eingereicht am 4. August 2016 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-39/16)
(2016/C 371/31)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin nicht zu den Auswahlprüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/AD/309/15 (AD 11) — Ärztinnen und Ärzte für die Standorte Luxemburg und Ispra zuzulassen, und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro für den geltend gemachten immateriellen Schaden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die ihr am 28. September 2015 mitgeteilte Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/309/15 (AD 11) — Ärztinnen und Ärzte für die Standorte Luxemburg und Ispra (Bereich: Ärztinnen und Ärzte Luxemburg), sie nicht zu den Auswahlprüfungen im vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) durchgeführten Assessment Center zuzulassen, aufzuheben,
—
die Beklagte zur Zahlung eines Betrags von 10 000 Euro als Ersatz für den der Klägerin entstandenen immateriellen Schaden zu verurteilen,
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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