10.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 371/32
Klage, eingereicht am 26. August 2016 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-46/16)
(2016/C 371/37)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Kommission zur Durchführung eines Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst, soweit die Kommission es ablehnt, die Klägerin als Beamtin auf den Posten einzustellen, den sie ihr bereits verweigert hatte und der Gegenstand der durch das Urteil aufgehobenen Entscheidung war
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung vom 27. Oktober 2015 aufzuheben, mit der die Generaldirektion Humanressourcen der Europäischen Kommission Maßnahmen zur Durchführung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 6. Oktober 2015 (F-119/14, FE/Kommission) ergriffen hat;
—
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 19. Mai 2016 aufzuheben, mit der diese ihre Beschwerde gegen die Entscheidung vom 27. Oktober 2015 zurückgewiesen hat;
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die Beklagte zum Ersatz des vorläufig mit 25 000 Euro bezifferten immateriellen Schadens zu verurteilen;
—
der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.
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