15.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 151/34
Urteil des Gerichts vom 3. April 2017 –Deutschland/Kommission
(Rechtssache T-28/16) (1)
((EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Entwicklung des ländlichen Raums - Flurbereinigungen und Dorferneuerungen - Auswahlkriterien für Vorhaben - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Subsidiarität - Berechtigtes Vertrauen - Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht))
(2017/C 151/44)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. Henze und A. Lippstreu, dann T. Henze und D. Klebs)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Aquilina und B. Eggers)
Gegenstand
Antrag gestützt auf Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung von Art. 1 und des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/2098 der Europäischen Kommission vom 13. November 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2015, L 303, S. 35), soweit darin von der zuständigen Zahlstelle der Bundesrepublik Deutschland zulasten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geleistete Zahlungen in Höhe von insgesamt 7 719 920,30 Euro von der Finanzierung durch die Union ausgeschlossen werden.
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 98 vom 14.3.2016.