26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/39
Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2018 — 1&1 Telecom/Kommission
(Rechtssache T-43/16) (1)
(Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Endkundenmarkt für mobile Telekommunikationsdienste und Vorleistungsmarkt für Zugang und Verbindungsaufbau in Deutschland - Erwerb von E-Plus durch Telefónica Deutschland - Beschluss zur Feststellung der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen - Durchführung der Nicht-MNO-Komponente der endgültigen Verpflichtungszusagen - Nicht anfechtbare Handlungen - Unzulässigkeit)
(2018/C 427/47)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: 1&1 Telecom GmbH (Montabaur, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt J.-O. Murach und M. P. Alexiadis, Solicitor)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Khan, M. Farley und C. Vollrath)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Telefónica Deutschland Holding AG (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Bauer, H.-J. Freund, B. Herbers und K. Baubkus)
Gegenstand
Eine auf Art. 263 AEUV gestützte Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission, der im Schreiben vom 19. November 2015 enthalten sein soll, das die Umsetzung der Nicht-MNO-Abhilfemaßnahmen in den durch den Beschluss C(2014) 4443 final der Kommission vom 2. Juli 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen, vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Verpflichtungszusagen (Sache M.7018 — Telefónica Deutschland/E-Plus), für verbindlich erklärten endgültigen Verpflichtungszusagen betrifft
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die 1&1 Telecom GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Telefónica Deutschland Holding AG, mit Ausnahme der Kosten, die der Kommission im Rahmen der mit Beschluss vom 22. Juni 2016, 1&1 Telecom/Kommission (T-43/16, EU:T:2016:402), zurückgewiesenen Einrede der Unzulässigkeit entstanden sind.
(1) ABl. C 106 vom 21.3.2016.
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