29.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/22
Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2017 — Coca-Cola/EUIPO — Mitico (Master)
(Rechtssache T-61/16) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionsbildmarke Master - Ältere Unionsbildmarken Coca-Cola und ältere nationale Bildmarke C - Relatives Eintragungshindernis - Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der älteren Marken - Beweise für die kommerzielle Nutzung eines Zeichens, das die angemeldete Marke enthält, außerhalb der Union - Logische Schlussfolgerungen - Entscheidung im Anschluss an die Aufhebung einer früheren Entscheidung durch das Gericht - Art. 8 Abs. 5 und Art. 65 Abs. 6 der Verordnung [EG] Nr. 209/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 5 und Art. 72 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2017/1001]))
(2018/C 032/29)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: The Coca-Cola Company (Atlanta, Georgia, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz, QC, S. Baran, Barrister, D. Stone und A. Dykes, Solicitors)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: J. Crespo Carrillo)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Modern Industrial & Trading Investment Co. Ltd (Mitico) (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A.-E. Malami)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Dezember 2015 (Sache R 1251/2015-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen The Coca–Cola Company und Mitico
Tenor
1.
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 2. Dezember 2015 (Sache R 1251/2015-4) wird aufgehoben.
2.
Das EUIPO trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten von The Coca-Cola Company, einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer des EUIPO.
3.
Die Modern Industrial & Trading Investment Co. Ltd (Mitico) trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 111 vom 29.3.2016.