13.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 78/30
Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2017 — Coesia/EUIPO (Darstellung von zwei schrägen roten Kurven)
(Rechtssache T-130/16) (1)
((Unionsmarke - Anmeldung einer Unionsbildmarke, die zwei schräge rote Kurven darstellt - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Verpflichtung, die Unterscheidungskraft einer Marke anhand der Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen))
(2017/C 078/41)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Coesia SpA (Bologna, Italien) (Prozessbevollmächtigter: S. Rizzo)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: L. Rampini)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Januar 2016 (Sache R 1933/2015-2) über die Anmeldung eines Bildzeichens, das zwei schräge rote Kurven darstellt
Tenor
1.
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 26. Januar 2016 (Sache R 1933/2015-2) wird aufgehoben.
2.
Das EUIPO trägt die Kosten.
(1) ABl. C 165 vom 10.5.2016.