18.12.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 437/29
Urteil des Gerichts vom 7. November 2017 — Mundipharma/EUIPO — Multipharma (MULTIPHARMA)
(Rechtssache T-144/16) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke MULTIPHARMA - Ältere Unionswortmarke MUNDIPHARMA - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))
(2017/C 437/34)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Mundipharma AG (Basel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Nielsen)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: H. Kunz)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Multipharma SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen P. Goldenbaum und I. Rohr)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. Januar 2016 (Sache R 2950/2014-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Mundipharma und Multipharma
Tenor
1.
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 22. Januar 2016 (Sache R 2950/2014-1) wird aufgehoben.
2.
Das EUIPO trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Mundipharma AG, einschließlich der notwendigen Aufwendungen von Mundipharma für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO.
3.
Die Multipharma SA trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 191 vom 30.5.2016.