Rechtssache T-205/16: Urteil des Gerichts vom 17. Mai 2018 — Litauen/Kommission (Kohäsionsfonds — Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben — Technische Hilfe für die Verwaltung des Kohäsionsfonds in Litauen — Mehrwertsteuer — Art. 11 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 16/2003 — Kürzung der finanziellen Beteiligung)
C2312018DE2110120180517DE0024211211
Urteil des Gerichts vom 17. Mai 2018 — Litauen/Kommission
(Rechtssache T-205/16) ( 1 )
„(Kohäsionsfonds — Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben — Technische Hilfe für die Verwaltung des Kohäsionsfonds in Litauen — Mehrwertsteuer — Art. 11 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 16/2003 — Kürzung der finanziellen Beteiligung)“2018/C 231/24Verfahrenssprache: Litauisch
Parteien
Klägerin: Republik Litauen (Prozessbevollmächtigte: D. Kriaučiūnas, R. Krasuckaitė und D. Stepanienė)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte B.-R. Killmann und J. Jokubauskaitė)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2016) 969 final der Kommission vom 23. Februar 2016 betreffend die Kürzung der Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds für das in Litauen durchgeführte Vorhaben mit dem Titel „Technische Hilfe für die Verwaltung des Kohäsionsfonds in der Republik Litauen“, soweit er eine Kürzung der Unterstützung in Höhe eines — Mehrwertsteuerausgaben entsprechenden — Betrags von 137864,61 Euro vorsieht
Tenor
1.
Der Beschluss C(2016) 969 final der Kommission vom 23. Februar 2016 betreffend die Kürzung der Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds für das in Litauen durchgeführte Vorhaben mit dem Titel „Technische Hilfe für die Verwaltung des Kohäsionsfonds in der Republik Litauen“ wird für nichtig erklärt, soweit er eine Kürzung der Unterstützung in Höhe eines — Mehrwertsteuerausgaben entsprechenden — Betrags von 137864,61 Euro vorsieht.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Republik Litauen.
( 1 ) ABl. C 251 vom 11.7.2016
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