19.3.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 104/32
Urteil des Gerichts vom 5. Februar 2018 — Ranocchia/ERCEA
(Rechtssache T-208/16) (1)
((Forschung und technologische Entwicklung - Aufrufe zur Einreichung von Anträgen und verbundenen Tätigkeiten gemäß dem ERC-Arbeitsprogramm 2015 - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation [2014-2020] - Horizont 2020 - Beschluss der ERCEA, mit dem der Vorschlag des Klägers für nicht förderfähig erklärt wird - Projekt betreffend die Identifizierung der mathematischen Algorithmen zur Erleichterung des Lesens und Analysierens bestimmter alter Manuskripte - Ermessensmissbrauch - Tatsächlicher Fehler - Rechtsfehler - Offensichtlicher Beurteilungsfehler))
(2018/C 104/41)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Graziano Ranocchia (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Intino)
Beklagte: Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (ERCEA) (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. E. Chacon Mohedano, R. Maggio Panizza und L. Moreau, dann M. E. Chacon Mohedano, R. Maggio Panizza und F. Sgritta)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung erstens des Beschlusses Ares(2016) 1020667 der ERCEA vom 26. Februar 2016, mit dem der Antrag des Klägers auf Überprüfung des Beschlusses, mit dem die Finanzhilfe für den Forschungsvorschlag Nr. 682937 („PHercSchools2 — The Hellenistic Philosophical Schools in the Herculaneum Papyri“) abgelehnt wurde, zurückgewiesen wurde, zweitens des Beschlusses Ares(2015) 5922529 der ERCEA vom 17. Dezember 2015, mit dem die Finanzhilfe für diesen Forschungsvorschlag abgelehnt wurde, und drittens jedes vorausgehenden, nachfolgenden oder damit zusammenhängenden Rechtsakts, insbesondere der mit Pressemitteilung der ERCEA vom 12. Februar 2016 veröffentlichten Liste der für das Förderprogramm „ERC-Consolidator Grant“ genehmigten Projekte.
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Graziano Ranocchia trägt die Kosten.
(1) ABl. C 243 vom 4.7.2016.
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