31.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 249/27
Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2017 — Bay/Parlament
(Rechtssache T-302/16) (1)
((Institutionelles Recht - Beschluss des Präsidenten des Parlaments, mit dem gegen ein Mitglied des Europäischen Parlaments die Sanktion des Verlusts des Anspruchs auf Tagegeld verhängt wird - Art. 166 der Geschäftsordnung des Parlaments - Recht auf Akteneinsicht - Sachverhaltsirrtum))
(2017/C 249/40)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Nicolas Bay (La Celle-Saint-Cloud, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Cuignache)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz, S. Alonso de León und S. Seyr)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Präsidenten des Parlaments vom 9. März 2016 und des Beschlusses des Präsidiums des Parlaments vom 11. April 2016, mit denen gegen den Kläger die Sanktion des Verlusts des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von fünf Tagen verhängt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Nicolas Bay trägt die Kosten.
(1) ABl. C 279 vom 1.8.2016.