22.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/29
Urteil des Gerichts vom 6. April 2017 — Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis/ERCEA
(Rechtssache T-348/16) (1)
((Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration - Vertrag Minatran - Förderfähige Kosten - Versäumnisverfahren))
(2017/C 161/41)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis (Thessaloniki, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)
Beklagter: Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) (Prozessbevollmächtigte: M. Pesquera Alonso und F. Sgritta)
Gegenstand
Klage nach Art. 272 AEUV auf Feststellung, dass die in der Belastungsanzeige Nr. 3241606289 der ERCEA vom 26. Mai 2016 gegen die Klägerin erhobene Forderung, einen Teilbetrag in Höhe von 245 525,43 Euro der ihr für das Vorhaben Minatran gewährten Beihilfe zurückzuzahlen, unbegründet ist, und auf Feststellung, dass dieser Betrag förderfähigen Kosten entspricht
Tenor
1.
Die in der Belastungsanzeige Nr. 3241606289 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) vom 26. Mai 2016 gegen die Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis erhobene Forderung, einen Teilbetrag in Höhe von 245 525,43 Euro der ihr für das Vorhaben Minatran gewährten Beihilfe zurückzuzahlen, ist unbegründet, und dieser Betrag entspricht förderfähigen Kosten.
2.
Die teilweise Einziehung der Forderung im Wege der Aufrechnung in Höhe von 132 192,12 Euro verstößt gegen die am 18. August 2008 für die Durchführung des Projekts Minatran geschlossene Finanzhilfevereinbarung Nr. 211166 und gegen die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.
3.
Die ERCEA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 296 vom 16.8.2016.