3.12.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 436/35
Urteil des Gerichts vom 18. Oktober 2018 — ArcelorMittal Tubular Products Ostrava u. a./Kommission
(Rechtssache T-364/16) (1)
((Dumping - Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China - Änderung des Zusatzcodes TARIC für ein Unternehmen - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Unmittelbare Betroffenheit - Individuelle Betroffenheit - Zulässigkeit - Wirkungen eines Nichtigkeitsurteils - Regel der Parallelität der Formen))
(2018/C 436/48)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: ArcelorMittal Tubular Products Ostrava a. s. (Ostrava-Kunčice, Tschechische Republik) und die übrigen zwölf im Anhang des Urteils namentlich aufgeführten Klägerinnen (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt G. Berrisch und B. Byrne, Solicitor)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Demeneix und J.-F. Brakeland als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 3. Juni 2016, die Hubei Xinyegang Steel Co. Ltd von der Liste der unter dem TARIC-Zusatzcode A950 aufgeführten Unternehmen zu streichen und sie für alle in Art. 1 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 der Kommission vom 7. Dezember 2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates (ABl. 2015, L 322, S. 21) genannten Codes der Kombinierten Nomenklatur unter dem Zusatzcode TARIC C129 einzutragen
Tenor
1.
Der Beschluss der Europäischen Kommission vom 3. Juni 2016, die Hubei Xinyegang Steel Co. Ltd von der Liste der unter dem TARIC-Zusatzcode A950 aufgeführten Unternehmen zu streichen und sie für alle der in Art. 1 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 der Kommission vom 7. Dezember 2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates genannten Codes der Kombinierten Nomenklatur unter dem Zusatzcode TARIC C129 einzutragen, wird aufgehoben.
2.
Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der ArcelorMittal Tubular Products Ostrava a. s. und den übrigen im Anhang namentlich aufgeführten Klägerinnen entstanden sind.
(1) ABl. C 305 vom 22.8.2016.
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