28.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 283/43
Urteil des Gerichts vom 20. Juli 2017 — Windfinder R&L/EUIPO (Windfinder)
(Rechtssache T-395/16) (1)
((Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Windfinder - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlen eines beschreibenden Charakters - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Sprachliche Neuschöpfung - Kein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang mit bestimmten von der Markenanmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen - Abänderungsbefugnis))
(2017/C 283/66)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Windfinder R & L GmbH & Co. KG (Kiel, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Schneider)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: D. Walicka)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. Mai 2016 (Sache R 1206/2015-5) über die Anmeldung des Wortzeichens Windfinder als Unionsmarke
Tenor
1.
Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 12. Mai 2016 (Sache R 1206/2015-5) wird aufgehoben, soweit damit die Eintragung des Wortzeichens Windfinder für die streitigen Waren und Dienstleistungen abgelehnt wird; dies gilt nicht für die Windmesser der Klasse 9 im Sinne des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung sowie die Wetterinformation, die Wettervorhersage, meteorologische Informationsdienste und die Bereitstellung von meteorologischen Informationen der Klasse 42 des Abkommens von Nizza.
2.
Der von der Windfinder R & L GmbH & Co. KG bei der vorgenannten Beschwerdekammer eingelegten Beschwerde wird gemäß den in vorstehender Nr. 1 festgelegten Bedingungen stattgegeben.
3.
Im Übrigen werden die Anträge von Windfinder R & L zurückgewiesen.
4.
Windfinder R & L und das EUIPO tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 343 vom 19.6.2016.