4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/22
Urteil des Gerichts vom 4. Dezember 2018 — Janoha u. a./Kommission
(Rechtssache T-517/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Reform des Statuts vom 1. Januar 2014 - Art. 6 des Anhangs X des Statuts - Neue Bestimmungen über den Jahresurlaub für Beamte, die in einem Drittland Dienst tun - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 10 Abs. 2 des Statuts - Art. 7 und 33 der Charta der Grundrechte - Gleichbehandlung - Wohlerworbene Rechte - Vertrauensschutz - Rechtssicherheit - Befugnismissbrauch))
(2019/C 44/27)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Andrea Janoha (Christ Church, Barbados) und 5 weitere im Anhang des Urteils namentlich aufgeführte Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Mader)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und G. Gattinara, dann G. Gattinara und A.-C. Simon)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Bauer und M. Veiga, dann M. Bauer und R. Meyer)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidungen, mit denen die Zahl der Jahresurlaubstage der Kläger ab dem Jahr 2014 herabgesetzt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Andrea Janoha und die anderen im Anhang des Urteils namentlich aufgeführten Vertragsbediensteten der Europäischen Kommission tragen neben ihren eigenen Kosten die der Kommission entstandenen Kosten.
3.
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 388 vom 3.11.2014 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-86/14 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).
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