11.12.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 424/32
Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2017 — Lucaccioni/Kommission
(Rechtssache T-551/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Belastung durch Asbest und andere Stoffe - Berufskrankheit - Art. 73 des Statuts - Gemeinsame Regelung zur Sicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten - Art. 14 - Art. 266 AEUV - Ermessensmissbrauch - Ärzteausschuss - Kollegialitätsprinzip - Verstoß des Ärzteausschusses gegen den ihm erteilten Auftrag - Begründungspflicht - Schadensersatzklage - Verfahrensdauer - Immaterieller Schaden))
(2017/C 424/46)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Arnaldo Lucaccioni (San Benedetto del Tronto, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin M. Velardo, dann Rechtsanwalt L. Gialluca)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und G. Gattinara im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 2014, mit der dem Kläger auf seinen Antrag vom 7. Juni 2000 nur eine Erhöhung der Entschädigung nach Art. 14 der gemeinsamen Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei Unfällen und Berufskrankheiten um 20 % gewährt wurde, und zum anderen auf Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 26. Juni 2014, mit der Herrn Arnaldo Lucaccioni eine Erhöhung der Entschädigung nach Art. 14 der gemeinsamen Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei Unfällen und Berufskrankheiten um 20 % gewährt wird, wird aufgehoben.
2.
Die Kommission wird verurteilt, Herrn Lucaccioni 5 000 Euro als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 279 vom 24.8.2015 (Rechtssache ursprünglich beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen F-74/15 im Register der Kanzlei eingetragen, am 1.9.2016 dann auf das Gericht der Europäischen Union übertragen).