8.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 5/35
Urteil des Gerichts vom 17. November 2017 — Teeäär/EZB
(Rechtssache T-555/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Unterstützung bei beruflichen Übergängen - Unzuständigkeit des Urhebers des beschwerenden Rechtsakts - Regeln einer ordnungsgemäßen Personalverwaltung - Materieller Schaden und immaterieller Schaden))
(2018/C 005/46)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Raivo Teeäär (Tallinn, Estland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche, dann Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: F. Malfrère und K. Kaiser im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der EZB vom 18. August 2014, mit der der Antrag des Klägers auf Gewährung der Unterstützung bei beruflichen Übergängen abgelehnt wurde, zum anderen auf Ersatz des materiellen und des immateriellen Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 18. August 2014, mit der der Antrag von Herrn Raivo Teeäär auf Gewährung der von der EZB eingeführten Unterstützung bei beruflichen Übergängen abgelehnt wurde, wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die EZB trägt die Kosten.
(1) ABl. C 279 vom 24.8.2015 (Rechtssache, die ursprünglich beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen F-86/15 eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).