Rechtssache T-566/16: Urteil des Gerichts vom 17. Mai 2018 — Josefsson/Parlament (Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Unbefristeter Vertrag — Entlassung — Art. 47 Buchst. c Ziff. i der BSB — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Recht auf Anhörung — Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Fürsorgepflicht)
C2402018DE3510120180517DE0036351351
Urteil des Gerichts vom 17. Mai 2018 — Josefsson/Parlament
(Rechtssache T-566/16) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Unbefristeter Vertrag — Entlassung — Art. 47 Buchst. c Ziff. i der BSB — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Recht auf Anhörung — Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Fürsorgepflicht)“2018/C 240/36Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Erik Josefsson (Malmö, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck, A. Guillerme und M. Forgeois)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Dean und L. Deneys, dann M. Dean und Í. Ní Riagáin Düro)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde des Parlaments vom 19. Dezember 2014 über die Kündigung des Zeitbedienstetenvertrags des Klägers und zum anderen auf Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde des Parlaments vom 19. Dezember 2014 über die Kündigung des Zeitbedienstetenvertrags des Klägers wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Das Parlament trägt die Kosten.
( 1 ) ABl. C 27 vom 25.1.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-138/15 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).
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