Verbundene Rechtssachen T-568/16 und T-599/16: Urteil des Gerichts vom 14. Juni 2018 — Spagnolli u. a./Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Tod eines Ehegatten, der Beamter war — Rechtsnachfolger des verstorbenen Beamten — Hinterbliebenenrente — Waisengeld — Stellenwechsel des Beamten, der überlebender Ehegatte ist — Gehaltsanpassung — Berechnungsmethode der Hinterbliebenenrente und des Waisengelds — Art. 81a des Statuts — Bescheid über die Änderung der Ruhegehaltsansprüche — Beschwerende Maßnahme im Sinne von Art. 91 des Statuts — Art. 85 des Statuts — Rückforderung zu viel gezahlter Beträge — Voraussetzungen — Antrag auf Entschädigung des materiellen und immateriellen Schadens)
C2592018DE3010120180614DE0041301301
Urteil des Gerichts vom 14. Juni 2018 — Spagnolli u. a./Kommission
(Verbundene Rechtssachen T-568/16 und T-599/16) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Beamte — Tod eines Ehegatten, der Beamter war — Rechtsnachfolger des verstorbenen Beamten — Hinterbliebenenrente — Waisengeld — Stellenwechsel des Beamten, der überlebender Ehegatte ist — Gehaltsanpassung — Berechnungsmethode der Hinterbliebenenrente und des Waisengelds — Art. 81a des Statuts — Bescheid über die Änderung der Ruhegehaltsansprüche — Beschwerende Maßnahme im Sinne von Art. 91 des Statuts — Art. 85 des Statuts — Rückforderung zu viel gezahlter Beträge — Voraussetzungen — Antrag auf Entschädigung des materiellen und immateriellen Schadens)“2018/C 259/41Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Alberto Spagnolli (Parma, Italien), Francesco Spagnolli (Parma), Maria Alice Spagnolli (Parma) und Bianca Maria Elena Spagnolli (Parma) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Cortese und B. Cortese)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und F. Simonetti)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV, in der Rechtssache T-568/16, auf Aufhebung des Änderungsbescheids Nr. 3 PMO/04/LM/2015/ARES des Amts für die „Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche“ (PMO) der Kommission vom 6. Februar 2015, der die Angabe der neuen Beträge der Hinterbliebenenrente und des Waisengeldes enthielt, die den Klägern gewährt wurden, und, in der Rechtssache T-599/16, auf Aufhebung der Entscheidung PMO/04/LM/2015/ARES/3406787 des PMO vom 17. August 2015 über die Rückforderung der den Klägern als Hinterbliebenenrente und Waisengeld zu viel gezahlten Beträge und auf Ersatz des Schadens, der den Klägern entstanden sein soll
Tenor
1.
In der Rechtssache T-568/16 wird die Klage abgewiesen.
2.
In der Rechtssache T-599/16 wird die Entscheidung PMO/04/LM/2015/ARES/3406787 des Amts für die „Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche“ (PMO) der Kommission vom 17. August 2015 über die Rückforderung der den Klägern als Hinterbliebenenrente und Waisengeld zu viel gezahlten Beträge aufgehoben und die Klage im Übrigen abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, die ihr in beiden Rechtssachen entstanden sind.
( 1 ) ABl. C 111 vom 29.3.2016 (ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-140/15 in das Register des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragene Rechtssache, die am 1. September 2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).
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