6.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 178/14
Urteil des Gerichts vom 24. April 2017 — HF/Parlament
(Rechtssache T-570/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Vertragsbediensteter für Hilfstätigkeiten - Art. 24 des Statuts - Beistandsersuchen - Art. 12a des Statuts - Mobbing - Art. 90 Abs. 1 des Statuts - Im Statut vorgesehene viermonatige Antwortfrist - Entscheidung der Einstellungsbehörde, eine Verwaltungsuntersuchung einzuleiten - Keine Stellungnahme der Einstellungsbehörde zum Vorliegen des behaupteten Mobbings innerhalb der im Statut vorgesehenen Antwortfrist - Begriff der stillschweigenden Ablehnung des Beistandsersuchens - Inexistenter Rechtsakt - Unzulässigkeit))
(2017/C 178/16)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: HF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Taneva und M. Ecker)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung einer angeblich am 11. April 2015 ergangenen stillschweigenden Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde des Parlaments, mit der das Beistandsersuchen der Klägerin vom 11. Dezember 2014 zurückgewiesen wurde, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Hälfte der Frau HF entstandenen Kosten zu tragen.
3.
Frau HF trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.
(1) ABl. C 27 vom 25.1.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-142/15 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).