5.2.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 42/17
Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2017 — Martinez De Prins u. a./EAD
(Rechtssache T-575/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Bedienstete - Dienstbezüge - In einem Drittland dienstlich verwendete Bedienstete des EAD - Art. 10 des Anhangs X des Statuts - Jährliche Überprüfung der Zulage für die Lebensbedingungen - Entscheidung über die Herabsetzung der Zulage für die Lebensbedingungen in Ghana von 25 % auf 20 % - Einrede der Rechtswidrigkeit))
(2018/C 042/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: David Martinez De Prins (Accra, Ghana) und neun weitere im Anhang des Urteils namentlich aufgeführte Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. de Montigny und J. N. Louis)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt im Beistand der Rechtsanwälte M. Troncoso Ferrer, F. M. Hislaire und S. Moya Izquierdo)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Gehaltsmitteilungen der Kläger für den Monat März 2015 und der nachfolgenden Gehaltsmitteilungen, soweit darin die Entscheidung des EAD vom 23. Februar 2015 über die Herabsetzung der an die in Ghana dienstlich verwendeten Bediensteten der Europäischen Union gezahlten Zulage für die Lebensbedingungen ab dem 1. Januar 2015 angewandt wird
Tenor
1.
Die vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) für den Monat März 2015 erstellten Gehaltsmitteilungen von Herrn David Martinez De Prins und den weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Beamten und sonstigen Bediensteten des EAD werden aufgehoben, soweit darin die Entscheidung des EAD vom 23. Februar 2015 über die Herabsetzung der an die in Ghana dienstlich verwendeten Bediensteten der Europäischen Union gezahlten Zulage für die Lebensbedingungen ab dem 1. Januar 2015 angewandt wird.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Der EAD trägt die Kosten.
(1) ABl. C 111 vom 29.3.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-153/15 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).