8.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 5/35
Urteil des Gerichts vom 14. November 2017 — Vincenti/EUIPO
(Rechtssache T-586/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2015 - Fehlende Beurteilungen wegen Krankheitsurlaubs - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts))
(2018/C 005/47)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Guillaume Vincenti (Alicante, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: K. Tóth und A. Lukošiūtė)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO vom 24. Juli 2015, den Kläger im Beförderungsverfahren 2015 nicht nach der nächsten Besoldungsgruppe (AST 8) zu befördern, indem es seinen Namen nicht in die Liste der im Beförderungsjahr 2015 beförderten Beamten aufgenommen hat,
Tenor
1.
Die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 24. Juli 2015 zur Erstellung der Liste der im Beförderungsverfahren 2015 beförderten Beamten wird aufgehoben, soweit Herr Guillaume Vincenti im Beförderungsjahr 2015 nicht berücksichtigt wurde.
2.
Das EUIPO trägt die Kosten.
(1) ABl. C 191 vom 30.5.2016 (ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-16/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragene und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragene Rechtssache).