19.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 195/28
Urteil des Gerichts vom 28. April 2017 — HN/Kommission
(Rechtssache T-588/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Verordnung [EU, Euratom] Nr. 1023/2013 - Reform des Statuts - Neue Vorschriften über die Laufbahn und die Beförderung nach den Besoldungsgruppen AD 13 und AD 14 - Beamte der Besoldungsgruppe AD 12 - Ausübung besonderer Zuständigkeiten - Art. 30 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts - Beförderungsverfahren 2014 - Antrag auf Zuweisung der Funktionsbezeichnung „Berater oder gleichwertige Funktion“ - Keine Antwort der Anstellungsbehörde - Beförderungsverfahren 2015 - Neuer Antrag auf Zuweisung der Funktionsbezeichnung „Berater oder gleichwertige Funktion“ oder „Referatsleiter oder gleichwertige Funktion“ - Ablehnung durch die Anstellungsbehörde - Bestätigender Charakter der Ablehnung der Zuweisung der Funktionsbezeichnung „Berater oder gleichwertige Funktion“ - Anforderungen im Zusammenhang mit dem vorgerichtlichen Verfahren - Unzulässigkeit))
(2017/C 195/39)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: HN (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone und R. Sciaudone)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Ehrbar und A-C. Simon im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der „Entscheidung, den Antrag [des Klägers] auf Feststellung, dass er besondere Zuständigkeiten im Sinne von Art. 30 Abs. 3 des Anhangs XIII des [neuen] Statuts ausübt, die zur Zuweisung der Funktionsbezeichnung ‚Berater oder gleichwertige Funktion‘ führen, abzulehnen“, und der Entscheidung SEC (2013) 691 vom 18. Dezember 2013 („Mitteilung an die Kommission zur Änderung der Regeln für die Zusammensetzung der Kabinette der Mitglieder der Kommission und die Sprecher“)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr HN trägt die Kosten.
(1) ABl. C 251 vom 11.7.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-18/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).