5.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/32
Urteil des Gerichts vom 19. September 2018 — HD/Parlament
(Rechtssache T-604/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Familienbeihilfen - Haushaltszulage - Erziehungszulage - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Voraussetzungen - Abzug einer anderweitig erhaltenen Zulage gleicher Art - Rückforderung zu viel gezahlter Beträge - Entscheidungen, Ansprüche auf bestimmte Zulagen für beendet zu erklären - Rechtsfehler - Offensichtlicher Beurteilungsfehler))
(2018/C 399/43)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: HD (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und L. Deneys)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 270 AEUV auf Aufhebung erstens der Entscheidungen des Parlaments vom 21. September, 5. Oktober, 27. November und 15. Dezember 2015 zur Rückforderung der Beträge, die die Klägerin ohne rechtlichen Grund als Erziehungszulage erhalten hat, zweitens der Entscheidungen des Parlaments vom 5., 13. und 23. Oktober sowie vom 5., 11. und 12. November 2015 zur Rückforderung der Beträge, die sie ohne rechtlichen Grund als Erziehungszulage und als Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder erhalten hat, und über den Ausschluss ihrer Ansprüche auf eine Haushaltszulage, und drittens, soweit erforderlich, der Entscheidung vom 21. April 2016 über die Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
HD trägt die Kosten.
(1) ABl. C 326 vom 5.9.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-34/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).
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