17.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/42
Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2018 — PA/Parlament
(Rechtssache T-608/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilungsverfahren 2014 - Beförderung - Verfahren 2015 - Begründungspflicht - Ermessensmissbrauch - Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte))
(2018/C 328/57)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: PA (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Deneys und V. Montebello-Demogeot)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung erstens der Beurteilung des Klägers für das Jahr 2014 in ihrer durch die Entscheidung des Generalsekretärs des Parlaments vom 20. Oktober 2015 erstellten Endfassung, zweitens der Entscheidung des Generalsekretärs des Parlaments vom 9. Dezember 2015, mit der ihm für das Jahr 2014 ein Verdienstpunkt zuerkannt wurde, drittens der Entscheidung des Parlaments, die dem Personal dieses Organs am 30. November 2015 bekannt gegeben wurde, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2015 nicht nach Besoldungsgruppe AST 11 zu befördern, sowie, soweit erforderlich, auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments vom 9. Juni 2016, mit der die Beschwerde des Klägers vom 21. Januar 2016 zurückgewiesen wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
PA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 364 vom 3.10.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-38/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).
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