24.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 341/14
Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2018 — PS/EIB
(Rechtssache T-612/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Soziale Sicherheit - Arbeitsunfall - Dauernde Vollinvalidität - Beruflicher Ursprung der Krankheit - Versicherungssystem für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten - Versorgungsbeiträge - Fürsorgepflicht - Haftung - Immaterieller Schaden))
(2018/C 341/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: PS (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Lhoëst und G. Cludts)
Beklagte: Europäische Investitionsbank (EIB) (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. Gilliams, E. Raimond und G. Faedo, dann T. Gilliams und G. Faedo im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Ersatz der Schäden, die dem Kläger seit November 2013 entstanden sein sollen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
PS trägt die Kosten.
(1) ABl. C 371 vom 10.10.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-42/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).
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