25.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/19
Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2018 — Colin/Kommission
(Rechtssache T-614/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Zulassungsbedingungen - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Diplom - Berufserfahrung))
(2019/C 72/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Caroline Colin (Waterloo, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte N. de Montigny und J.-N. Louis, dann Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Radu Bouyon und F. Simonetti)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung erstens der Entscheidung des Ausschusses für das vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) organisierte allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AST-SC/01/14 vom 18. Februar 2015, die Klägerin nicht in die Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen für Beamte in den Organen der Europäischen Union aufzunehmen, zweitens der Entscheidung des Ausschusses vom 17. September 2015, ihren Antrag auf Überprüfung zurückzuweisen, und drittens der Entscheidung vom 12. Mai 2016, mit der die Kommission die Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung des Ausschusses zurückgewiesen hat
Tenor
1.
Die Entscheidung vom 17. September 2015, mit der der Ausschuss für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AST-SC/01/14 nach Überprüfung bestätigt hat, dass die Klägerin nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufgenommen werden kann, wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 371 vom 10.10.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-44/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).
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