Rechtssache T-621/16: Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2018 — České dráhy/Kommission (Wettbewerb — Verwaltungsverfahren — Beschluss, mit dem eine Nachprüfung angeordnet wird — Nachprüfung, die auf der Grundlage von Informationen aus einer anderen Nachprüfung angeordnet wird — Verhältnismäßigkeit — Begründungspflicht — Recht auf Achtung des Privatlebens — Verteidigungsrechte)
C2762018DE4120120180620DE0069412422
Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2018 — České dráhy/Kommission
(Rechtssache T-621/16) ( 1 )
„(Wettbewerb — Verwaltungsverfahren — Beschluss, mit dem eine Nachprüfung angeordnet wird — Nachprüfung, die auf der Grundlage von Informationen aus einer anderen Nachprüfung angeordnet wird — Verhältnismäßigkeit — Begründungspflicht — Recht auf Achtung des Privatlebens — Verteidigungsrechte)“2018/C 276/69Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: České dráhy, a.s. (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Muzikář, J. Kindl und V. Kuča)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Rossi, A. Biolan, G. Meessen, P. Němečková und M. Šimerdová)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2016) 3993 final der Kommission vom 22. Juni 2016 in einem Verfahren nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003, der sich an die České dráhy sowie an alle von dieser direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften richtet und mit dem ihnen die Duldung einer Nachprüfung aufgegeben wird (Sache AT.40401 — Twins)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die České dráhy, a.s. trägt die Kosten.
( 1 ) ABl. C 392 vom 24.10.2016.
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